Bestandsaufnahme in Luxemburg

GERICHTLICHE UND AUSSERGERICHTLICHE GUTACHTEN – Die Bestandsaufnahme in Luxemburg

Die Bestandsaufnahme in Luxemburg

Was ist eine Bestandsaufnahme in Luxemburg?

Eine Bestandsaufnahme, auch Beweissicherung (französisch: état des lieux) genannt,  ist eine dokumentierte und detaillierte Beschreibung des aktuellen Zustandes eines Gebäudes, einer Wohnung mitsamt Innenausstattungen, die sämtliche Räumlichkeiten von der Decke bis zum Boden beschreibt. Sie wird zudem auch bei der Dokumentierung von Infrastrukturen jeglicher Natur, Außenanlagen sowie sämtlichen dazugehörigen Ausstattungen erstellt.

 

Wann brauche ich eine Bestandsaufnahme in Luxemburg?

Um unnötigen Komplikationen und Streitfällen aus dem Weg zu gehen, wird sie von unseren Gutachtern im Rahmen von Bauarbeiten, Sanierungsarbeiten oder bei einfachem Mieterwechsel in einem Einfamilienhaus, einer Wohnung, einer Bürofläche, einem Parking, einer Garage, etc. erstellt und ist somit fundamental.

Im Rahmen einer Vermietung einer Immobilie, muss dieses Dokument noch vor Einziehen des Mieters zwischen dem Vermieter und Mieter erstellt werden. Dieser Bericht muss schließlich von beiden Parteien unterschrieben werden und wird anschließend helfen, künftige Schäden, die durch den Mieter entstanden sind, festzuhalten und nach Berechnung des Schadens wird dieser von der Bankgarantien zurückgehalten. Die erste Bestandsaufnahme wird also vor dem Einziehen, die zweite nach dem Auszug des Mieters erstellt.

Im Rahmen der Konstruktionen von Gebäuden und Infrastrukturen mitsamt aller Außenanlagen, muss die Bestandsaufnahme vor Beginn der Bauarbeiten in nahstehenden Gebäuden  und Infrastrukturen verfasst werden. Im Rahmen von Erweiterungsarbeiten, Neubauten oder Renovierungsarbeiten, die zu Vibrationen führen können, ist diese Art von Expertise für die Richtigstellung der Verantwortungen zwischen Bauunternehmer, Besitzer oder Bauherr, Bauleiter oder Projektleiter und Versicherungen wichtig. Die erste Ortsbegehung und Erstellung des Berichtes ist vor den Bauarbeiten (Beweissicherung vor Arbeiten), die zweite Ortsbegehung nach den Bauarbeiten durchzuführen (Beweissicherung nach Arbeiten).

Als Besitzer erlaubt Ihnen eine solche Bestandsaufnahme von unseren GutachternSchadenersatz bei aufkommenden Schäden einzufordern. Als Bauherr hilft sie Ihnen, eine Klarstellung von übertriebenen Zahlungsforderungen der Baufirmen zu schützen.

Ziel unserer Expertise im Rahmen von Bestandsaufnahme ist es, eine komplette und detaillierte Akte Ihrer Immobilie zu erstellen.

Bureau d’Expertise Peyman Assassi erstellt die Bestandsaufnahme exakt und im Detail in ganz Luxemburg.

Für mehr Informationen zur Bestandsaufnahme in Luxemburgrufen Sie unser spezialisiertes und zertifiziertes Büro an an oder fragen Sie uns nach einem Angebot!

Für Privatleute, Gewerbe sowie für diverse Instanzen erstellen wir Gutachten:

  • Eigentümer und Hausverwaltungen
  • Mieter
  • Rechtsanwälte und Gerichte
  • Ingenieure, Architekten und Bauunternehmer
  • Baufirmen
  • Versicherungen und Banken

Loi Luxembourg

Dokumente zum Runterladen und nützliche Links :

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