Energieberatung in Luxemburg

ENERGIEGUTACHTEN – Die Energieberatung in Luxemburg

Wollen auch Sie renovieren und auf wirksame und rentable Art und Weise Energie einsparen und den Wert Ihrer Immobilie steigern?

Fragen Sie bei uns unsere Energieberatung für Luxemburg an! Unsere Energieberatung, die durch unsere spezialisierten Diplom-Bauingenieure und vom Wirtschaftsministerium anerkannte sowie vor dem obersten luxemburgischen Gerichtshof (Cour Supérieure de la Justice) vereidigten Experten erstellt werden und Sie klar und unkompliziert durch Ihre Arbeiten im Rahmen der energetischen Sanierungsmaβnahmen führen.


Wieso eine Energieberatung in Luxemburg?

  • Eine Vielzahl der Wohngebäuden sind wahre Energieschlucker. Darum zeigen sie ein enormes Potenzial der Verbesserungsmaßnahmen auf.
  • Dieses Potenzial basiert unter anderem auf:
    1. Eine Reduzierung des Energiebedarfs durch Erhöhung der Energieeffizienz der Bauten.
    2. Vorzug der erneuerbaren gegenüber den fossilen Energiequellen.

Die Energieberatungen für Luxemburg von unseren vereidigten Experten und Diplom-Bauingenieuren sind durch die öffentliche Einrichtung myenergy zertifiziert und ist ein detaillierter Bericht, welcher den aktuellen Zustand der Immobilie sowie die besten Renovierungsmöglichkeiten im Bezug auf den Faktor “Preis/Leistung” und Wirtschaftlichkeit darstellt. Unsere Energieberatung für Luxemburg ist auch ideal bei der Konzeption von einem Passivhaus und Niedrigenergiehaus. Dabei werden die beiden oben erwähnten Punkte berücksichtigt, um Ihnen adäquate Lösungen vorzuschlagen, welche den bestmöglichen Komfort bei einer idealen Energieeffizienz gewährleisten. 0% Schimmelpilz und 100% Zufriedenheit!

Für mehr Informationen, können Sie uns gerne anrufen, um ein Treffen in unseren Büros zu vereinbaren.

Loi Luxembourg

Zusatzinformationen und Gesetzgebung (französisch):

 

Die staatlichen Finanzbeihilfen

Die in der Energieberatung für Luxemburg vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen werden vom luxemburgischen Staat subventioniert, d.h. Ihnen stehen staatliche Beihilfen zu. Die Subventionen für die energetische Sanierung der thermischen Hülle umfassen unter anderem das Ersetzen von bestehenden Fenstern und Fenster-Türen, das Isolieren der Außenwänden anhand von Wärmedämmung, Dämmung von Fußböden gegen Erdreich oder unbeheizten Räumen, Dämmung vom Schrägdach oder Flachdach, sowie Dämmung der obersten Geschossdecke gegen einen unbeheizten Dachboden. Das Ersetzen der bestehenden Heizung durch eine Pelletheizung oder Hackschnitzelkessel, Scheitholzkessel oder als Kombination Scheitholz-Pellets, Pelletofen, Erdwärmepumpe, Luftwärmepumpe oder als Kompaktgerät (nur in einem Passivhaus) fällt ebenfalls unter den staatlichen Beihilfen.

Die Personen, die sich für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entscheiden, entscheiden sich für eine sinnvolle Anlage gegen Kondensationsfeuchtigkeit und somit gegen das Auftreten von Schimmelpilz. Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,  thermische Solaranlage für Brauchwasser, thermische Solaranlage mit Heizungsunterstützung und Photovoltaikanlage werden auch vom luxemburgischen Staat mit den staatlichen Beihilfen belohnt.

 

Expertise Assassi isolation plancher toiture Expertise Assassi conseil en énergie 2 Expertise Assassi isolation mur

 

Allerdings müssen sechs Bedingungen erfüllt sein, um diese Beihilfe zu erhalten:

      1. Energieberatung 100% gemäß den luxemburgischen Gesetzesgebungen.
      2. Das Wohnhaus muss über 10 Jahre alt sein.
      3. Energieberatung mit Energieberatungsbericht vor Beginn der Sanierungsmaβnahmen
      4. Mindestens ein Verbesserungsvorschlag aus der Energieberatung muss umgesetzt werden.
      5. Die Energieberatung muss durch eine qualifizierte Fachperson folgen.
      6. Umsetzung der Sanierungsmaβnahmen zwischen dem 1ten Januar 2013 und dem 31ten Dezember 2016.
Weitere Informationen zu Energieberatung in Form von Presseartikeln, Tipps und ähnlichem sind auf unserer professionellen Facebook-Seite zu finden.
 
 

Das nachfolgende Schema visualisiert alle möglichen Etappen unserer Energieberatung. Dieser dargestellte Ablauf muss jedoch nicht strikt verfolgt werden, sondern kann je nach Ihren Bedürfnissen variieren.

 

schema-energieberatung-2013b

Für Investitionen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2014 auf Basis einer Energieberatung, die vor dem 31. Dezember 2012 stattfand, durchgeführt werden, gelten noch die Finanzbeihilfen der Regelungen von 2012.

Loi Luxembourg

Zusatzinformationen und Gesetzgebung (französisch):

Back to top